Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule Albstadt e.V. für 2021 findet am

19. Mai 2022 um 19:00
in Saal 1 der Musik- und Kunstschule Albstadt

statt. Alle Mitglieder und Interessenten sind herzlich eingeladen.

Der Vorstand wird über die Aktivitäten des Vereins in 2021 kurz berichten. Die Rechnungsprüferin wird ihren Bericht vortragen und die Versammlung wird über die Entlastung des Vorstands beschließen. Wahlen stehen nicht an, aber der Vorstand schlägt Änderungen der Satzung vor, über die die Mitgliederversammlung entscheiden muss.

Satzungsänderungen

Änderung von §2 der Satzung: Der Förderverein sollte in der Lage sein, alle Bestrebungen und Vorhaben der Musik- und Kunstschule zu unterstützen. Dazu können auch Projekte gehören, die sich nicht oder nicht ausschließlich an Jugendliche richten, z.B. generationenübergreifende Projekte. Der Vorstand stellt daher den Antrag, den Satz „Dabei stehen die jugendpflegerischen Aufgaben im Vordergrund.“ ersatzlos zu streichen, oder, sollte sich dafür keine Mehrheit finden, durch eine besser geeignete Formulierung zu ersetzen.

§2 bisherNeufassung von §2
§ 2 Zweck
Der Verein hat die Aufgabe, die Bestrebungen und Ziele der Musik- und Kunstschule Albstadt ideell und materiell zu unterstützen. Dabei stehen die jugendpflegerischen Aufgaben im Vordergrund.
§ 2 Zweck
Der Verein hat die Aufgabe, die Bestrebungen und Ziele der Musik- und Kunstschule Albstadt ideell und materiell zu unterstützen.

Änderung von §3 der Satzung: Das Leistungsspektrum der Musik- und Kunstschule geht, wie schon der Name deutlich macht, über die musikalische Erziehung hinaus. Die Beschränkung des Vereinszwecks in §3 auf die Förderung der musikalischen Erziehung ist für die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht relevant und schränkt die Zweckbestimmung aus §2 in widersinniger Weise ein. Der Vorstand stellt daher den Antrag, den Halbsatz „und zwar durch ausschließliche Förderung der musikalischen Erziehung“ ersatzlos zu streichen oder, sollte sich dafür keine Mehrheit finden, eine besser geeignete Formulierung in den §2 aufzunehmen.

§3 bisherNeufassung von §3
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt zur ideellen und materiellen Unterstützung der Aufgaben der Musik- und Kunstschule Albstadt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch ausschließliche Förderung der musikalischen Erziehung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die für den Vereinszweck erforderlichen Mittel werden aus den Mitgliedsbeiträgen, sowie aus Spenden, Sammlungen und Stiftungen aufgebracht. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder und auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt zur ideellen und materiellen Unterstützung der Aufgaben der Musik- und Kunstschule Albstadt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.



Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die für den Vereinszweck erforderlichen Mittel werden aus den Mitgliedsbeiträgen, sowie aus Spenden, Sammlungen und Stiftungen aufgebracht. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder und auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Sie müssen sich für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht anmelden, aber schicken Sie uns bitte eine kure eMail, falls Sie kommen wollen, damit wir besser planen können.

Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 2. Mai 2022 wird in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen das Tragen einer Maske und das Einhalten des Mindestabstandes empfohlen. Eine Maskenpflicht besteht nicht; Nachweise über eine Impfung oder Genesung sind nicht erforderlich. Wir werden den Raum mit großzügigen Abständen bestuhlen und gut lüften.